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Tarifpolitik - auch für Auszubildende und Jugendliche

Tarifverträge reichen weit über den betrieblichen Bereich hinaus. Für einen Grossteil der arbeitenden Bevölkerung schaffen sie Grundlagen für Lebensstandards und Lebensumstände: Wie viel Zeit bleibt mir für Familie und Freunde? Wohin fahren wir in den Urlaub? Fragen, die sich auch aus der Qualität der von den Gewerkschaften ausgehandelten Tarifverträge beantworten.

Über 1500 Tarifverträge regeln in den verschiedenen Branchen der IG Metall die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer. Auch für die Auszubildenden. Gerade für diese ist es besonders wichtig, die eigenen Rechte zu kennen. Qualifizierte Ausbildung, Übernahme oder Ausbildungsvergütung: Nur wenn wir als Jugend selbst aktiv werden, können tarifpolitische Erfolge für uns erstritten werden.

Übernahme sichern

Die IG Metall konnte erstmals 1994 die Übernahme von Auszubildenden für mindestens sechs Monate nach der Ausbildung durchsetzen. Heute gilt diese Übernahmeregelung in der gesamten Metall-, Elektro-, und Stahlindustrie und sogar für 12 Monate. Unser Ziel aber bleibt die grundsätzliche Übernahme. Unbefristet und in Vollzeit. Entsprechend der Ausbildung und frühestens 12 Monate nach der Ausbildung kündbar.

Arbeitszeitverkürzung

Die Steigerung der Produktivität setzt immer mehr menschliche Arbeitskraft frei. Dadurch wächst die Spaltung unserer Gesellschaft. In Alt und Jung, Erwerbstätige und Erwerbslose, Männer und Frauen, Deutsche und Ausländer, Ost und West .... Die Ungleichheit wird immer größer. Diese Entwicklung kann nur aufgehalten werden, wenn für alle Zugang zu Arbeit und Einkommen gewährleistet wird. Eine gerechte Gesellschaft braucht die Beteiligung aller an Arbeit und Einkommen. Eine Gesellschaft, die dies insbesondere Jugendlichen verwehrt, ist nicht zukunftsfähig.

Ein Weg aus dieser Misere sind weitere entschiedene Schritte zur Verkürzung der Arbeitszeit. Auch für Auszubildende fordern wir eine weitere Arbeitszeitverkürzung.

Tarifpolitik - dafür stehen wir:

  • Unbefristete Übernahme aller Auszubildenden nach der Ausbildung. Davon kann nur mit der Zustimmung des Betriebsrats abgewichen werden. In diesem Fall muss der Auszubildende befristet für mindestens 12 Monate übernommen werden.
  • Die Übernahme soll im erlernten Beruf zur jeweils vereinbarten tariflichen Vollarbeitszeit erfolgen. Die Eingruppierung erfolgt mindestens im Eckentgelt.
  • Weitere Arbeitszeitverkürzungen bei vollem Entgeldausgleich.
  • Neue Formen der Zeitsouveränität müssen realisiert werden.
  • Qualifizierungsansprüche müssen auch nach vollendeter Ausbildung bestehen.

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