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» Tarifpolitik
Streikrecht ist Grundrecht
Die Tarifpolitik ist eine der wichtigsten Aufgaben der Gewerkschaften. Ohne die Möglichkeit des Streiks wären Tarifverhandlungen ein „kollektives Betteln“.
Das Streikrecht ist eine der Grundfreiheiten. Es ist durch das Grundgesetz und internationale Abkommen garantiert. Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, sich an einem gewerkschaftlichen Streik zu beteiligen. Das gilt auch für Auszubildende. Der Arbeitgeber ist nicht berechtigt, Arbeitnehmer wegen ihrer Beteiligung an Streiks eine Abmahnung oder andere Maßregelungen zu erteilen.
Warnstreiktag für Auszubildende
Grundsätzlich gilt es bei allen Warnstreiks teilzunehmen, wenn ihr dazu aufgerufen werdet.
Um den Forderungen der IG Metall Jugend Bayern Nachdruck zu verleihen und nicht bei den Warnstreiks unter zu gehen, mobilisieren wir in einigen Städten spezielle Azubi-Warnstreiks. Ob bei euch Azubi-Warnstreiks organisiert werden oder wenn ihr Fragen habt, dann wendet euch einfach an eure örtlichen IGM-Jugendsekretäre.
Tarifvertraglichen Leistungen für organisierte Auszubildende
Einen verbindlichen Rechtsanspruch auf tarifvertraglich geregelte Arbeits- und Ausbildungsbedingungen haben nur gewerkschaftlich organisierte Auszubildende.
Wer noch nicht Mitglied ist, sollte deshalb in die IG Metall eintreten!
Mehr Infos und Online-Games zum Thema Tarifpolitik findet ihr im Jugendportal der IG Metall Jugend.


