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» Leistungen
Als IG Metall-Mitglieder habt Ihr unter anderem Anspruch auf folgende Leistungen:
- Tarifvertragliche Leistungen
Den Mitgliedern der IG Metall stehen alle tarifvertraglichen Leistungen zu. Nur Mitglieder der IG Metall haben einen verbindlichen Rechtsanspruch.
- Rechtsschutz im Arbeits- und Sozialrecht
Mitgliedern der IG Metall wird sofort, oder nach 3 Monaten Mitgliedschaft, bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Arbeits- und Sozialrecht kostenlos Rechtsschutz gewährt.
- Unterstützung bei Streik
Nach 3 Monaten Mitgliedschaft erhalten Auszubildende für eine Streikwoche das 14fache ihres Durchschnittsbeitrages.
- Unterstützung bei Aussperrung
Mitglieder die im Zusammenhang mit einer von der IG Metall beschlossenen Kampfmaßnahme ausgesperrt werden erhalten eine Unterstützung.
- Unterstützung bei Maßregelung
Mitglieder die sich für die IG Metall und die von ihr angestrebten Ziele einsetzen und deshalb entlassen und arbeitslos werden erhalten ebenfalls eine Unterstützung.
- Unterstützung in Notlagen
Mitglieder nach 12 Monaten Mitgliedschaft, die sich in einer außerordentlichen Notlage befinden, erhalten eine Unterstützung.
- Unterstützung bei Sterbefällen
Den Hinterbliebenen eines Mitgliedes wird ein Sterbegeld gezahlt, das sich aus Dauer der Mitgliedschaft und der Beitragsleistung berechnet.
- Freizeit-Unfallversicherung
Ein Mitglied, dass in der Freizeit einen Unfall erleidet, erhält bei einen Krankenhausaufenthalt von wenigstens 48 Stunden eine einmalige Entschädigung bis zum 30fachen des monatlichen Mitgliedsbeitrages. Bei Vollinvalidität gibt es den 500fachen Monatsbeitrag als einmalige Entschädigung, bei Teilinvalidität entsprechende Beiträge. Im Todesfall erhalten die Hinterbliebenen den 200fachen Monatsbeitrag.
- Mitglieder erhalten regelmäßig kostenlos Informationen der IG Metall über Aktuelles rund um das Thema Arbeit:
- Magazin Metall - Flugblätter - Homepage
- Veranstaltungen - Informationsbroschüren - kostenlose Seminare
IG Metall. Gute Leute. Starke Leistungen.
- Die IG Metall-Verwaltungsstellen bieten Beratungstermine zum Arbeits- und Sozialrecht an. Mögliche Beratungsinhalte können sein:
- Prüfung des Arbeitsvertrages oder Zeugnisses
- Konflikte mit dem Arbeitgeber oder Vorgesetzten
- Kriegsdienstverweigerung oder Zurückstellung vom Wehrdienst
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf (Teilzeit, Erziehungszeit)
- Bei einer Weiterbildung alles rund ums Bafög
- Eine Mitgliedschaft bei der IG Metall schafft darüber hinaus noch weitere Vergünstigungen:
- Spezialtarife bei der Volksfürsorge, AdvoCard (Verkehrsrechtschutz) und ACE (Autoclub Europa)
- Mieter- und Steuerberatung
- Reisen
- Einkaufen
Die Mitgliedsbeiträge der IG Metall
Die Erfolge, die die IG Metall erreicht hat, und die Leistungen, die sie ihren Mitgliedern bietet, hängen auch von ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit ab. Die IG Metall finanziert sich ausschließlich über Mitgliedsbeiträge.
- Für Berufstätige und Auszubildende beträgt der monatliche Beitrag 1% vom Bruttoeinkommen.
- Für Studierende beträgt der Beitrag 2,05 €.
- Für Arbeitslose und Erziehungsurlauber/innen beträgt der Beitrag 1,53 €.
- Wehr- und Zivildienstleistende sind vom Beitrag befreit.
Die Mitgliedsbeiträge an die IG Metall sind nach § 9 Abs. 1 EStG (Berufsstände) von der Steuer abzugsfähig.


