Wenn 2 Euro nicht sittenwidrig sind
… dann hat schwarz/gelb Hungerlöhne per Gesetz legitimiert. Union und FDP wollen keinen gesetzlichen Mindestlohn einführen, haben sich aber auf ein Verbot "sittenwidriger Löhne" geeinigt. Das WSI rechnet vor, dass damit in einer Reihe von Branchen Löhne im Bereich zwischen zwei und sechs Euro nicht sittenwidrig wären.
In den Koalitionsverhandlungen der schwarz-gelben Koalition werden zurzeit Überlegungen für die gesetzliche Festlegung einer Grenze für sittenwidrige Löhne angestellt. Danach sollen alle Löhne, die ein Drittel unterhalb des branchenspezifischen Durchschnitts liegen, als sittenwidrig erklärt werden. Dies ist die bisherige Entscheidungspraxis der Arbeitsgerichte, wenn eine Klage erhoben wird. Nach Berechnungen des Tarifarchivs des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung wären danach aber in einer Reihe von Branchen Löhne im Bereich zwischen zwei und sechs Euro nicht sittenwidrig.
"Sittenwidriges Handeln der Koalition"
Legt man die Grenze von 33,3 Prozent Abweichung nach unten zugrunde, begänne die Sittenwidrigkeit bezogen auf die untersten Tarifvergütungen beispielsweise im sächsischen Friseurhandwerk erst unterhalb von 2,04 Euro Stundenlohn. Im Berliner Bewachungsgewerbe läge die 33,3-Prozent-Grenze bei 3,66 Euro, in der Steine-Erden-Industrie in Thüringen unterhalb von 4,55 Euro, in der westdeutschen Systemgastronomie bei 4,80 Euro.
"Eine solche Grenze wäre absolut unzureichend", sagt Dr. Reinhard Bispinck, Leiter des WSI-Tarifarchivs. "Zur Bekämpfung von sittenwidrigen Löhnen und zur Begrenzung des Niedriglohnsektors insgesamt ist ein verbindlicher Mindestlohn erforderlich, der bei Vollzeiterwerbstätigkeit eine eigenständige Existenzsicherung ermöglicht", so der Tarifexperte. Das sei mit Löhnen von zwei bis sechs Euro nicht möglich. Ein Blick auf die westeuropäischen Nachbarländer zeige, dass dort die gesetzlichen Mindestlöhne zurzeit zwischen acht und neun Euro pro Stunde liegen.
Der stellvertretende Chef der Linksfraktion und 1. Bevollmächtigte der IG Metall Schweinfurt, Klaus Ernst, kritisierte: "Wenn Löhne, die bis zu 30 Prozent unter dem Branchendurchschnitt liegen, für legal erklärt werden, dann heißt das im Klartext, dass Hungerlöhnen das Gütesiegel der Legalität verpasst wird."
Der Deutsche Gewerkschaftsbund sprach von "Verordnung der Armut per Gesetz". DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki erklärte, Union und FDP zementierten mit ihrem Plan Hungerlöhne. "Sittenwidrig" sei das Handeln der Koalitionäre, die Beschäftigten Stundenlöhne von 3,50 Euro und weniger zumuten wollten. Folge werde sein, dass "noch mehr Beschäftigte zu Hartz-IV-Aufstockern degradiert werden". Der Staat müsse dann in noch größerem Umfang die Minilöhne der Arbeitgeber subventionieren.




